Preisgestaltung auf den Internetseiten genealogie.de und alphaload.de unzulässig


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Preisgestaltung der Online-Portale genealogie.de und alphaload.de abgemahnt und wurden nun vom Landgericht Frankfurt am Main und dem Landgericht Berlin bestätigt.
Hinsichtlich der beanstandeten Internetseite genealogie.de entschied das Landgericht Frankfurt a.M., dass die Gestaltung der Webseite, die vom Gesetzgeber gestellten Anforderungen an Preiswerbung nicht erfülle. Um den Preis zu entdecken, müsste man auf der Anmeldeseite einem Sternchenverweis zum Kleingedruckten folgen, der neben einer Vielzahl belangloser Informationen auch den Preis enthalte. Dies sei nicht eindeutig genug.

Nach Ansicht des Landgerichts Berlin erfülle auch die Webseite alphaload.de die gesetzlichen Anforderungen an Preisangaben nicht. Dem Verbraucher werde ein Testangebot unterbreitet, um das Downloadportal 14 Tage lang kostenfrei zu nutzen. Dass diese Testphase automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag übergehen sollte, wenn der Verbraucher nicht rechtzeitig kündigt, lasse sich hingegen nur den AGB entnehmen.

Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Landgerichts Frankfurt a.M., Urteil vom vom 21.09.2007, Aktenzeichen 2/03 O 856/06 (genealogie.de) – Volltext auf www.kriegs-recht.de

Landgericht Berlin, Urteil vom 28.11.2007, Aktenzeichen 96 O 175/07 (alphaload.de)

Quelle: Bundesverband Verbraucherzentrale – Pressemitteilung vom 29.11.2007

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