Spiegel gegen „tote Winkel“ müssen nachgerüstet werden


(c) M Hauck / Pixelio

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Der EU-Ministerrat hat heute in Brüssel die Richtlinie zur Nachrüstung schwerer Lastkraftwagen mit verbesserten Spiegeln verabschiedet. Der Vorschlag geht zurück auf eine Initiative Deutschlands und soll künftig dazu beitragen, schwere Verkehrsunfälle von Lastkraftwagen mit Radfahrern, Motorrädern und Fußgängern zu verhindern. Durch den nachträglichen Einbau der Spiegel soll der gefürchtete „tote Winkel“ beseitigt und das indirekte Sichtfeld der Lkw-Fahrer erweitert werden.

Dazu erklärte der amtierende EU-Ratsvorsitzende, Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee:

Das ist eine gute Entscheidung für mehr Verkehrssicherheit. Damit kommen wir dem Ziel einer europaweiten und einheitlichen Nachrüstpflicht für Lkw entscheidend näher. Spätestens bis April 2009 müssen innerhalb Europas alle im Verkehr befindlichen großen Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht mit diesen Spiegeln nachgerüstet werden. Für neu zugelassene Lkw gilt die Ausrüstungspflicht bereits ab Ende Januar 2007. Nur wer sieht, was und wer sich rechts vom Lkw befindet, kann schwere, oft tödliche Unfälle vermeiden.

Die Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die ab 1. Januar 2000 zugelassen worden sind.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 25. Juni 2007, Nr.: 183/2007

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