Schlagworte: Zusatzversicherung

AG München fühlt einer Versicherung auf den Zahn

Die spätere Klägerin hatte bei einer Krankenversicherung eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlung. Danach wurden ihr 50 Prozent der Aufwendungen für medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen erstattet. Im November 2005 vereinbarte sie mit ihrer Versicherung einen neuen Tarif, wonach ihr 100 Prozent für Zahnersatzkosten ohne privatärztliche Vergütungsanteile und 80 Prozent der Zahnersatzkosten mit privatärztlichen Vergütungsanteilen erstattet werden sollten. Zum Rest des Beitrags »

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