Schlagworte: Waschmaschine

AG Köln – Waschmaschinen darf man unbeaufsichtigt laufen lassen

Vor dem Schlafengehen stellte die spätere Klägerin ihre Waschmaschine an. Im Laufe der Nacht trat Wasser aus der Maschine aus und verursachte Schäden an Teppichen oder Möbeln. Die Klägerin nahm ihre Hausratversicherung in Anspruch, diese weigerte sich zu zahlen und hielt es für grob fahrlässig, wenn bei einer Waschmaschine nach dem Ende des Reinigungsvorgangs die Wasserzufuhr nicht abgestellt wird. Zum Rest des Beitrags »

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