Schlagworte: verfassungswidrig

Hessisches LSG Darmstadt – Bundesverfassungsgericht soll entscheiden, ob „Hartz-IV“ für Familien ausreicht

Eine Familie – Vater, Mutter und eine 14 Jahre alte Tochter – aus dem Werra-Meisner-Kreis, bezieht als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II. Für die Eltern wurde 2005 jeweils der gesetzliche Regelsatz in Höhe von 311 Euro bewilligt, für die 1994 geborene Tochter der Satz von 207 Euro. Dazu kamen Miete und Heizkosten. Die Familie sah ihr Existenzminimum nicht gedeckt und beantragte weitere 133 Euro für jedes Elternteil und 89 Euro für die Tochter. Zum Rest des Beitrags »

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