Schlagworte: Umfallen

AG Berlin-Mitte – Haftung bei umstürzendem Motorrad aus der Betriebsgefahr

Unser Mandant  hatte seinen Pkw am Fahrbahnrand quer zur Fahrbahn geparkt. Der Beklagte stellte seine Suzuki davor parallel zur Fahrbahn am Gehwegrand auf dem Seitenständer ab. Am nächsten Vormittag lag das Motorrad umgestürzt auf der Motorhaube des Pkw. Ob das Motorrad von allein umgestürzt ist oder durch unbekannte Dritte umgestoßen worden war, blieb ungeklärt. Den am Pkw entstandenen Schaden von knapp 1.300 Euro verlangte unser Mandant ersetzt. Zum Rest des Beitrags »

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