Schlagworte: Trunkenheitsfahrt

Kammergericht – Sportliche und herausfordernde Fahrweise lässt nicht notwendigerweise Rückschlüsse auf eine alkoholische Beeinflussung zu

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Ein Autofahrer hatte sich Anschluss an einen Kinobesuch ein paar Cocktails gegönnt und sich, obwohl seine Ehefrau keinen Alkohol getrunken hatte, ans Steuer seines Fahrzeuges gesetzt. Entsprechend seiner Neigung, gern sportlich und schneller als erlaubt zu fahren, legte er an verschiedenen Kreuzungen Schnellstarts hin und überschritt die zulässige Geschwindigkeit deutlich. Das fiel zwei Polizeibeamten auf, die sich entschlossen, den Autofahrer zu überprüfen. Zum Rest des Beitrags »

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LG Freiburg – Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auch bei 0,00 Promille möglich

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Wer betrunken oder sonst berauscht am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er durch den Genuss von Alkohol oder Drogen nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, macht sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar und verliert seine Fahrerlaubnis. Dies dürfte gemeinhin bekannt sein. Weniger bekannt sein dürfte hingegen, dass auch die Einnahme von legalen Medikamenten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr die Fahrerlaubnis kosten kann. Zum Rest des Beitrags »

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VG Neustadt – Radfahrverbot für betrunkenen Radfahrer

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Die Straßenverkehrsbehörde darf einem Radfahrer, der alkoholisiert am Verkehr teilgenommen hat, das Führen von Fahrzeugen – auch von Fahrrädern – untersagen, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt durch Beschluss vom 02.04.2007, Az: 3 L 295/07. Im entschiedenen Fall war ein Radfahrer, der selbst gar keinen Führerschein besitzt, aufgrund seiner Fahrweise der Polizei aufgefallen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,67 Promille. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Frankfurt a.M. zu den Voraussetzungen einer vorsätzlichen Drogenfahrt

Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er Drogen konsumiert hat, handelt nach § 24a StVG ordnungswidrig, ist der Fahrzeugführer infolge der Beeinflussung von Drogen nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, macht sich gem. § 316 StGB sogar strafbar. Zum Rest des Beitrags »

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