Schlagworte: Treppe

AG München – Mitverschulden bei einem Treppensturz

Die 70-jährige Klägerin besuchte Mitte November 2005 gegen 19 Uhr einen Vortrag eines Heilpraktikers. Das Haus, in dem sich dessen Praxis befand, war ihr vorher noch nicht bekannt. Als die Klägerin das Anwesen erreichte, war es dunkel. Die Haustüre war nicht beleuchtet. Auch ein beleuchteter Lichtschalter existierte nicht. Die Klägerin öffnete die unversperrte Haustüre und suchte im finsteren Hausflur nach einem Lichtschalter. Sie tastete sich hierbei an der rechten Wand entlang und stürzte kopfüber die Kellertreppe nach unten. Zum Rest des Beitrags »

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