Schlagworte: Telefongespräch

OLG Düsseldorf – Heimlicher Mitschnitt eines Telefongesprächs darf im Zivilprozess verwendet werden

Grundsätzlich ist die Verwertung heimlicher Tonbandaufnahmen oder heimlich mitgehörter Telefongespräche als Beweismittel auch im Zivilprozess nicht zulässig (vgl. BVerfG 34, 246; BGH NJW 1988, 1016). Es gilt die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes. Ein Mitschnitt bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Gesprächspartners. Liegt diese nicht vor, kommt unter Umständen sogar eine Strafbarkeit in Frage. Das Mithören eines Dritten über eine Lautsprechvorrichtung ist zwar nicht strafbar, kann aber mangels Zustimmung das Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners verletzen. Zum Rest des Beitrags »

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