Schlagworte: Teilabrechnung

Kammergericht – Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Teillieferung und Teilabrechnungen sind zulässig“ ist wettbewerbswidrig

Ein Unternehmen störte sich an der Klausel „Teillieferungen und Teilabrechnungen sind zulässig” in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Konkurrenten und mahnte dies ab. Die auf künftige Unterlassung der Klausel und Ersatz der Aufwendungen für die Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung gab der Konkurrent nicht ab. Das daraufhin angerufene Landgericht Berlin lehnte allerdings den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Auf die sofortigen Beschwerde entschied das Kammergericht zu Gunsten des abmahnenden Unternehmens. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare