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Die „Hackerparagraphen“ – ein Sturm im Wasserglas?

Das 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (BGBl. I, 1786) trat am 11.08.2007 in Kraft. Neu gefasst wurde unter anderem der Straftatbestand des Ausspähens von Daten (§ 202 a StGB, Gegenüberstellung der Fassungen), neu eingeführt wurden die Straftatbestände des Abfangens von Daten (§ 202b StGB) und des Vorbereitens des Ausspähens und Abfangens von Daten (§ 202c StGB). Zum Rest des Beitrags »

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