Schlagworte: Schreibfehler

AG München – Beim Online-Banking muss man für Schreibfehler selbst einstehen

Der spätere Kläger war Kunde einer Bank, bei der er ein Girokonto unterhielt. Auf dieses Konto sollte von einem Schuldner des Klägers ein Betrag von 1.800 Euro überwiesen werden. Der Überweisungsauftrag erfolgte im Weg des Online – Banking durch den Schuldner des Klägers an dessen Bank. Dabei wurde versehentlich eine falsche Kontonummer angegeben. Diese Kontonummer existierte allerdings tatsächlich, weshalb die 1.800 Euro darauf gutgeschrieben wurden. Zum Rest des Beitrags »

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