Schlagworte: Payback

BGH – Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS beim Rabattsystem „Payback“

Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem „Payback“. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung dreier Klauseln in Anspruch, die dieser in Papierformularen verwendet, mit denen sich Verbraucher zur Teilnahme am Rabattprogramm anmelden können. Das OLG München hat als Berufungsgericht die Verwendung der Klauseln nicht beanstandet, aber die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Zum Rest des Beitrags »

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