Schlagworte: Kinderarzt

OLG Karlsruhe – Haftung eines Kinderarztes wegen unterlassener Überweisung zum Augenarzt bei U 5

In seinem ersten Lebensjahr erkrankte der Kläger an einem beidseitigen Retinoblastom (maligner Netzhauttumor), weshalb ihm im folgenden Jahr beide Augen operativ entfernt werden mussten. Er verlangt von dem ihn seit seinem 2. Lebensmonat als Kinderarzt betreuenden Beklagten, einem Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, wegen eines Behandlungsfehlers Schmerzensgeld, seine Eltern machen materielle Mehraufwendungen – vorwiegend Fahrtkosten – geltend, alle Kläger begehren die Feststellung, dass der Beklagte ihnen künftige materielle und immaterielle Schäden zu ersetzten hat. Zum Rest des Beitrags »

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