Schlagworte: Identitätsgutachten

OLG Oldenburg – Urteilsanforderungen bei anthropologischen Sachverständigengutachten

Der Betroffene soll auf der Autobahn zu dicht auf den Vordermann aufgefahren sein. Bei einer Geschwindigkeit von 133 km/h betrug der Abstand über eine Strecke von mindestens 41 m lediglich 25 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid schwieg der Betroffene vor dem Amtsgericht Bersenbrück. Das Amtsgericht hörte daher einen anthropologischen Sachverständigen zu der Frage, ob der Betroffene der Fahrer war und verurteilte auf der Grundlage der Feststellungen des Sachverständigen den Betroffenen wegen fahrlässigen Nichteinhaltens des erforderlichen Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug zu einer Geldbuße von 300 Euro. Zum Rest des Beitrags »

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