Schlagworte: Gleichbehandlungsgrundsatz

BVerfG – Schluss mit dem Rollendenken, auch im Knast!

In der Justizvollzugsanstalt durften die in einem gesonderten Hafthaus untergebrachten weiblichen Gefangenen von ihrem Eigengeld monatlich für 30 Euro telefonieren und für 25 Euro Kosmetika einkaufen. Ein männlicher Strafgefangener wollte das auch und stellte einen Antrag. Dieser wurde abgelehnt. Seine Klage zum Landgericht blieb erfolglos, da zum einen im Hafthaus der Männer keine Telefonapparate zur Verfügung stehen und die notwendige Gesprächsüberwachung zudem personell nicht zu leisten sei. Hinsichtlich des Kosmetikeinkaufs liege eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht vor, da es sich aufgrund der grundsätzlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen nicht um einen im Wesentlichen vergleichbaren Sachverhalt handele. Zum Rest des Beitrags »

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