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OVG Rheinland-Pfalz – Polizeibeamte wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit entlassen

In zwei Fällen entschied der Senat für Disziplinarsachen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz, dass Beamte des Landes, die während krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit bzw. Suspendierung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nachgingen, aus dem Dienst zu entfernen waren. Zum Rest des Beitrags »

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