Schlagworte: fliegender

Kammergericht – Rechtsmissbrauch bei Ausnutzung des sog. „fliegenden Gerichtsstands“

Nach Erlass einer Einstweiligen Verfügung in einer Wettbewerbssache und übereinstimmender Erledigungserklärung wurden dem Antragsgegner vom Landgericht Berlin die Verfahrenskosten auferlegt. Hiergegen wandte sich der Antragsgegner erfolgreich mit einer sofortigen Beschwerde zum Kammergericht. Das Kammergericht erlegte der Antragstellerin sämtliche Kosten auf, da sie bei Fortführung des Eilverfahrens voraussichtlich wegen Rechtsmissbrauch i.S. des § 8 Abs. 4 UWG unterlegen wäre. Zum Rest des Beitrags »

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