Schlagworte: Feuerwehrgebühren

VG Berlin – Feuerwehrgebühren nach Verkehrsunfällen nicht immer zulässig

Leistungen der Berliner Feuerwehr sind nach der Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung in bestimmten Fällen, so z.B. bei Fehlalarmierung, Einsätzen zu Verkehrsunfällen, Beseitigung von Verkehrshindernissen, Wasserschäden und sonstigen technischen Hilfeleistungen gebührenpflichtig. Kosten, die zuvor von der Allgemeinheit getragen wurden, sollen so auf die Verursacher verlagert werden. Zum Rest des Beitrags »

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