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OLG Stuttgart – Lichtschrankenmessung mit ESO Typ ES 1.0 mittels passiver Messung ohne Lichtsender stellt standardisiertes Messverfahren dar

Das Amtsgericht Heilbronn setzte gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 41 km/h eine Geldbuße sowie ein Fahrverbot von einem Monat fest. Die Geschwindigkeit war mit einem geeichten Geschwindigkeitsmessgerät der Marke ESO Typ ES 1.0 gemessen. Der Betroffene hatte Zweifel an der Richtigkeit der Messung geäußert, die nach Ansicht des Amtsgerichts jedoch nach Vernehmung des Polizeibeamten, der die Messung durchgeführt hatte, ausgeräumt werden konnten. Zum Rest des Beitrags »

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