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BGH – „…nie im Leben würde ich zu Bayern gehen!“

Am 25. März 2006 fand in der MSV-Arena ein Spiel der ersten Fußballbundesliga zwischen dem MSV Duisburg und dem FC Bayern München statt. Der Kläger, seinerzeit Vereinsmitglied und Inhaber von Heim- und Auswärtsdauerkarten des FC Bayern München , war Zuschauer. Nach Spielschluss kam es zwischen einer Gruppe von ca. 100 Anhängern des FC Bayern München, zu der auch der Kläger gehörte, und Anhängern des MSV Duisburg zu einer „dritten Halbzeit“, bei der mindestens eine Person verletzt und ein Auto beschädigt wurde. Im Rahmen des Polizeieinsatzes wurde u. a. der Kläger in Gewahrsam genommen. Zum Rest des Beitrags »

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