Kategorie Verfassungsrecht

BVerfG – Mehr als zwei Familiennamen braucht kein Mensch

Die Regelung des § 1355 Absatz 4 BGB sieht vor, dass Ehegatten bei der Eheschließung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt einen gemeinsamen Familiennamen und damit Ehenamen bestimmen sollen. Dabei können sie zwischen dem Geburtsnamen oder den bisher geführten Namen der Frau oder des Mannes wählen. Wählen sie keinen gemeinsamen Ehenamen, trägt jeder Ehegatte nach der Eheschließung seinen Namen weiter. Entscheiden sich die Ehegatten für einen Ehenamen, dann kann der Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, den eigenen Namen dem Ehenamen als Begleitname voranstellen oder anfügen. Zum Rest des Beitrags »

,

Keine Kommentare

Die Anordnung der Blutentnahme und der Richtervorbehalt – Beweisverwertungsverbot nur unter ganz engen Voraussetzungen

(c) Katzensteiner / Pixelio

Katzensteiner/Pixelio

Der 5. Strafsenat beim Bundesgerichtshof hatte in einer Entscheidung (Urteil vom 18.04.2007, AZ: 5 StR 546/06; BGHSt 51, 285, 295; NJW 2007, 2269) über die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung durch die Staatsanwaltschaft zu befinden und stellte klar, dass Gefahr im Verzug nur angenommen werden kann, falls die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Ermittlungsmaßnahme, hier der Durchsuchung gefährdet hätte. Bei der Prüfung dieser Voraussetzung steht es aber nicht im Belieben der Strafverfolgungsbehörden, wann sie eine Antragstellung beim Ermittlungsrichter in Erwägung ziehen. Zum Rest des Beitrags »

, , , , , , ,

Keine Kommentare

Die Anordnung der Blutentnahme und der Richtervorbehalt – das Bundesverfassungsgericht schaltet sich ein

In seiner Entscheidung (Beschluss vom 12.02.2007, Az: 2 BvR 273/06, NJW 2007, 1345) führte das BVerfG aus, dass nach „§ 81 a Abs. 2 StPO (…) die Anordnung der Blutentnahme grundsätzlich dem Richter zu(steht). Der Richtervorbehalt – auch der einfachgesetzliche – zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme in ihren konkreten gegenwärtigen Voraussetzungen durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 96, 44; BVerfGE 103, 142). Nur bei einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung einhergehende Verzögerung besteht auch eine Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und – nachrangig – ihrer Ermittlungspersonen. Zum Rest des Beitrags »

, , , , , ,

Keine Kommentare

BVerfG – Bücken nur bei konkretem Verdacht

Ein Steuerberater wurde morgens gegen sieben Uhr, als er seine Kinder zur Schule brachte, wegen Verdachts der Bestechlichkeit und der Untreue zum Nachteil des berufsständischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte festgenommen und in Untersuchungshaft verbracht. Nach seinen Angaben musste er sich bei Aufnahme in die Untersuchungshaft entkleiden und durch Justizvollzugsbeamte im Intimbereich untersuchen lassen (Anusinspektion). Zum Rest des Beitrags »

,

Keine Kommentare

BVerfG – ein Pkw ist keine „Waffe“

S.Fries/Pixelio

S.Fries/Pixelio

Ein leicht alkoholisierter Autofahrer wurde wegen eines Verkehrsverstosses von einer Polizeistreife kontrolliert. Obwohl sich der kontrollierende Beamte mit seinem Oberkörper im Fahrzeug befand, legte der Autofahrer den Rückwärtsgang ein und fuhr mit Vollgas los. Dadurch wurde der Beamte einige Meter mitgerissen, verletzte sich jedoch zum Glück nicht. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte unter Anwendung der Strafschärfungsvorschrift des § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB wurde der Autofahrer zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

Keine Kommentare

BVerfG – Schluss mit dem Rollendenken, auch im Knast!

In der Justizvollzugsanstalt durften die in einem gesonderten Hafthaus untergebrachten weiblichen Gefangenen von ihrem Eigengeld monatlich für 30 Euro telefonieren und für 25 Euro Kosmetika einkaufen. Ein männlicher Strafgefangener wollte das auch und stellte einen Antrag. Dieser wurde abgelehnt. Seine Klage zum Landgericht blieb erfolglos, da zum einen im Hafthaus der Männer keine Telefonapparate zur Verfügung stehen und die notwendige Gesprächsüberwachung zudem personell nicht zu leisten sei. Hinsichtlich des Kosmetikeinkaufs liege eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht vor, da es sich aufgrund der grundsätzlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen nicht um einen im Wesentlichen vergleichbaren Sachverhalt handele. Zum Rest des Beitrags »

,

Keine Kommentare

Presserklärung der Kanzlei Dr. Pagels aus Torgau – Sächsischer Verfassungsgerichtshof kippt das Rauchverbot in Diskotheken

Wie bereits berichtet, klagt die Leipziger Diskothek VOLKSPALAST gegen das totale Rauchverbot in Diskotheken. Die Diskothek Glashaus aus Adorf im Vogtland hat sich dem Verfahren angeschlossen. Am heutigen Tag ist die Entscheidung ergangen: Die Richter haben entschieden, dass das totale Rauchverbot in Diskothek verfassungswidrig ist und die Diskothekenbetreiber in Ihren Grundrechten verletzt. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

In Sachsen kippt das Rauchverbot

Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat das Rauchverbot in Ein-Raum-Kneipen und Diskotheken mit dem Grundrecht der Betreiber auf Berufsfreiheit für unvereinbar erklärt. Dem sächsischen Gesetzgeber ist aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2009 eine verfassungsgemäße Neuregelung des Nichtraucherschutzgesetzes vorzulegen. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare

BVerfG – Verfassungsbeschwerden gegen bayerische Nichtraucherschutzregelungen erfolglos

Die gegen bayerische Nichtraucherschutzregelungen gerichteten Verfassungsbeschwerden einer Raucherin und zweier Gastwirte hatten keinen Erfolg. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, da die angegriffenen Regelungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz – In kleinen Gaststätten darf vorläufig weiter geraucht werden

Das durch § 7 des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 2007 angeordnete Rauchverbot in Gaststätten wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden insoweit einstweilen ausgesetzt, als es sich auch auf ausschließlich inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte erstreckt. Diese Gaststätten müssen am Eingangsbereich deutlich sichtbar auf eine Raucherlaubnis hinweisen. Die übrigen Vorschriften des Gesetzes können am 15. Februar 2008 in Kraft treten. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare