AG Karlsruhe – Rechtsanwältin Katja G. aus München zahlt Schadenersatz


Zum Thema Internetvertragsfallen hatten wir in der Vergangenheit ausführlich berichtet. Nun ist dem Thema eine neue Anekdote hinzuzufügen. Ein Kollege aus Karlsruhe, Rechtsanwalt Benedikt Klas, dessen Mandant für die angebliche Nutzung der Seite geburtstags-archiv.de zahlen sollte, klagte zunächst auf Feststellung, dass die Forderung nicht bestehe. Damit nicht genug, klagte er anschließend für seinen Mandanten die für die außergerichtliche Tätigkeit der Forderungsabwehr entstandenen Rechtsanwaltsgebühren ein. Die Klage richtete sich jedoch nicht gegen den Seitenbetreiber Online-Content Ltd., sondern gegen die für den Betreiber tätige Münchener Rechtsanwältin Katja G.

Beim Amtsgericht Karlsruhe hatte er Erfolg (Az. 9 C 93/09; Volltext unter kanzlei-richter.com). Das Gericht, so berichtet Heise-Online, habe festgestellt, dass die Internetseite ersichtlich darauf angelegt sei, Benutzer über die Kostenpflichtigkeit des Angebots zu täuschen. Dass Rechtsanwältin Katja G. nicht bestritt, in vergleichbaren Fällen nach der Androhung von negativen Feststellungsklagen mehrfach Rechnungen storniert zu haben, zeige, dass sie selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren. Da sie gleichwohl weiter derartige Rechnungen verschicke, ging das Gericht von Beihilfe zu einem versuchten Betrug aus, so dass sie den daraus entstandenen Schaden, hier die Anwaltskosten zu ersetzen habe.

Kurz vor Urteilverkündung habe Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, der Frau G. in dieser Sache vertrat, den geforderten Betrag überwiesen und versucht, den Rechtsstreit für erledigt zu erklären und ein Urteil zu vermeiden. Rechtsanwalt Klas äußerte sich gegenüber Heise-Online zufrieden: „Das Urteil stellt einen empfindlichen Nadelstich für die Abofallen-Betreiber und deren gut verdienende anwaltliche Handlanger dar. Je mehr Geschädigte sich zu einem entsprechenden Vorgehen entschließen, desto wirkungsvoller kann gegen diese Machenschaften vorgegangen und die unredlich erworbenen Gewinne abgeschöpft werden“.

Quelle: Heise-Online vom 25.08.2009

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