LG Frankfurt am Main – Freispruch für katholischen Priester nach Penis-Biss


Im Zweifel für den Angeklagten. Nach diesem Grundsatz sprach nach Meldung von Spiegel-Online das Landgericht Frankfurt am Main einen 47-jährigen Priester vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei. Der Priester soll im Oktober 2006 einen Stricher in den Penis gebissen und ihn dadurch schwer verletzt haben. In der ersten Instanz war der Priester vom Amtsgericht Frankfurt noch zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ein Angeklagter hat grundsätzlich drei Möglichkeiten auf den Vorwurf, er hätte eine Straftat begangen zu reagieren. Er kann schweigen, was in der Regel keine schlechte Wahl ist, er kann reden, sich also einlassen, und die Wahrheit sagen oder aber ungestraft lügen bis sich die Balken biegen. Redet ein Angeklagter kann er nur hoffen, dass das Gericht das was er für die Wahrheit hält auch glaubt, oder aber Lügen nicht als solche widerlegt. Der Priester entschied sich dafür zu reden. Ob seine Geschichte der Wahrheit entsprach oder aber eine Lüge ist, weiß nur er selbst. Wenn es eine Lüge war, dann war sie so gut, dass das Gericht keine Möglichkeit sah, ihm diese zu widerlegen.

Nach Spiegel-Online habe er seiner Aussage zufolge den Stricher in einer Gaststätte kennen gelernt. Der Mann habe ihm anschließend das Handy weggenommen und ihn gezwungen, dessen Glied in den Mund zu nehmen. Vor lauter Ekel habe er schließlich zugebissen. Das Landgericht Frankfurt am Main wertete den sexuellen Übergriff als „gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff“, so dass der Biss aus Notwehr gerechtfertigt war. Da nicht zweifelsfrei feststellbar war, ob der Angeklagte dem Mann tatsächlich schuldhaft in den Penis gebissen hat, war er freizusprechen.

Quelle: Spiegel-Online vom 20. Januar 2009

Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass es das Amtsgericht Frankfurt am Main mit dem Zweifelsgrundsatz nicht so hat. Da kam der Freispruch auch erst in der Berufung. Aber diese Geschichte gibt es ein anderes Mal.

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