BMJ – „Künftig höhere Geldstrafen für Spitzenverdiener“


Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen beschlossen. Danach soll das Gericht künftig einen Tagessatz in Höhe von max. 20.000 Euro – statt wie bisher 5000 Euro – verhängen können. Nach dem Tagessatzsystem wird die Zahl der Tagessätze mit der Höhe des einzelnen Tagessatzes multipliziert. Die Anzahl der Tagessätze spiegelt den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat wieder.
Das Gericht kann bei einer Einzeltat maximal 360 und bei mehreren Taten maximal 720 Tagessätze verhängen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich hingegen nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Ein Tagessatz entspricht daher in der Regel dem Nettoeinkommen, das dem Täter durchschnittlich an einem Tag zur Verfügung steht. Die Tagessatzhöhe liegt seit 1975 unverändert bei max. 5000 Euro. Aus der vorgesehenen Vervierfachung der Tagessatzobergrenze ergibt sich, dass als höchste mögliche Geldstrafe zukünftig ein Betrag von 7,2 Millionen Euro bei einer Einzeltat und 14,4 Millionen Euro bei mehreren Taten verhängt werden kann; die bisherigen Höchstgrenzen liegen bei 1,8 bzw. 3,6 Millionen Euro.

Der Entwurf solle nichts an der geltenden Rechtslage ändern, wonach bei besonders schweren Taten eine Freiheitsstrafe zu verhängen sei, so Justizministerin Zypries. Es gehe nicht darum, dass sich Täter von einer an sich gebotenen Freiheitsstrafe „freikaufen“ könne. Mit dem Vorschlag werde vielmehr sicher gestellt, dass es auch in Zukunft kein Gerechtigkeitsdefizit im Bereich der Geldstrafen gebe. Nach dem Tagessatzsystem solle eine Geldstrafe einen Täter mit einem sehr hohen Einkommen genauso schwer treffen wie einen Normal- oder Geringverdiener. Übersteige das tägliche Nettoeinkommen aber die derzeit geltende Obergrenze von 5000 Euro, ist diese sogenannte Belastungsgleichheit nicht mehr gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung BMJ vom15.10.2008

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