AG Tiergarten – Sturmhäubchen beim CSD ist keine Vermummung


„Icke muss vor Jericht“ heißt eine neue Kolumne auf stern.de. Uta Eisenhardt, seit fünf Jahren Gerichtsreporterin, schreibt wöchentlich über Prozesse beim Moabiter Kriminalgericht mit dem „gewissen Etwas“. Auftakt der Kolumne ist ein Bericht über ein etwas skurriles Verfahren wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz während des „Christopher Street Day“ im letzten Sommer.
Der/die Angeklagte soll sich mit einer schwarzen Sturmhaube vermummt haben. Eine Aufmachung, die geeignet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, wozu sich eine Sturmhaube unzweifelhaft eignet, ist nach dem Versammlungsgesetz strafbar. Eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage hatte der/die Angeklagte wohl abgelehnt, den anschließenden Strafbefehl nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt (hier ist die Kolumnistin etwas ungenau), also musste verhandelt werden.

Der/die Angeklagte berichtet, nachdem ein/e Teilnehmer/in festgenommen wurde, weil er/sie sich einen BH über das Gesicht gezogen und damit vermummt war, habe er/sie sich damals seine/ihre Haube über den Kopf gezogen, um „gesellschaftliche Missstände anzuprangern“ und die Situation zu „persiflieren“. Es ginge also um eine Performance und nicht um eine Straftat. Staatsanwalt und Verteidigerin beantragen übereinstimmend Freispruch, den der Richter dann unter Beifall verkündet. Zweifel an der Anklage seien angebracht, schließlich trat der/die Angeklagte zuvor unvermummt als Moderator auf. Alle, der/die Angeklagte und die zahlreich erschienenen Zuschauer/innen, ziehen zufrieden ins nächste Cafe. Etliche bunte Federn, die aus ihren Boas heraus fielen, zeugen wie „liegengebliebenes Konfetti“ von einer lustigen Veranstaltung.

Quelle: stern.de vom 13.05.2008 – Immer Ärger mit der SM-Haube

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