LG Hamburg – Vorabkontrolle vom Blog-Kommentaren


Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Medienjournalisten Stefan Niggemeier bestätigt, in dessen Blog ein Unbekannter nachts eine unstrittig rechtswidrige Äußerung als Kommentar unter einen Blog-Beitrag gesetzt hatte. Der Journalist entdeckte die Äußerung und entfernte sie am Vormittag desselben Tages.
Nach Auffassung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg genügt das nicht. Die Richter verlangen, dass alle Kommentare bereits vor der Veröffentlichung auf eine mögliche Rechtswidrigkeit hin kontrolliert und manuell freigeschaltet werden müssen. Schließlich müsse er damit rechnen, dass ein Blog-Beitrag, der sich kritisch mit dem Geschäftsgebaren eines Unternehmens auseinandersetzt, rechtswidrige Leserkommentare provoziere. Dieser der Entscheidung zugrunde liegende Gedanke führt letztlich für Blogs und Foren dazu, dass die Betreiber einer erhöhten Haftung ausgesetzt sind und sie auch bei sofortigem pflichtgemäßen Handeln nach Kenntnis nicht von dieser Haftung befreit sind. Niggemeier will in Berufung gehen.

Quellen:
Heise-Online vom 07.12.2007
Steffan NiggemeierCallactive Gmbh ./. Niggemeier II
Augsblog.deLandgericht fordert Vorabkontrolle von Foren-Kommentaren
Medien-gerecht.deStefan Niggemeier : Opfer des LG Hamburg?
BuskeismsCallactive GmbH vs. Niggemeier – Niggemeier blieb hart

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